Vorsorge Infos

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Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung können folgende Zielgruppen abschließen: Beamte, Politiker Richter, Selbstständige oder Soldaten. Aber auch Angestellte und Arbeitnehmer, deren Brutto-Monatseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, haben die Möglichkeit zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln.

Freiberufler, Journalisten und Künstler können sich privat versichern. Journalisten und Künstler sind aber meistens durch die Künstlersozialkasse abgesichert.

Wechsel in die private Krankenversicherung

Ein wichtiges Kriterium für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist das Einkommen, welches die Versicherungspflichtgrenze das dritte Jahre in Folge überschreiten soll. Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung hängt aber auch vom Beruf ab:

Abgeordnete, Beamte, Finanzbeamte, Polizisten und Richter haben jederzeit die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Freiberufler und Selbstständige können zwischen PKV und GKV wählen. Gleiches ist auch für Studenten gültig. 

Webtipp: Freiberufler und Selbstständige können zwischen PKV und GKV wählen
 
Vor einem Wechsel in die PKV sollte man einige wichtige Faktoren beachten. Ein wichtiger Faktor ist zum Beispiel der Planung des Privatlebens. Für Doppelverdiener, Familien mit einem Kind oder Singles kann eine PKV profitabler sein als eine GKV. Familien mit mehreren Kindern oder nicht erwerbstätigen Partner können finanziell von der GKV profitiren.

Sonst sollen diese in der privaten Krankenversicherung Extrabeiträge zahlen. Der Gesundheitszustand ist ein weiterer wichtiger Faktor vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung. Bei Antragstellung findet eine Gesundheitsprüfung statt und dadurch werden Gesundheitsrisiken und Vorerkrankungen überprüft. Das Resultat einer negativen Gesundheitsprüfung kann zu einem erhöhten Beitrag oder sogar zur Ablehnung des Antrages führen.

Hinsichtlich der Vielzahl an Angeboten sollte man auch einen genauen Versicherungsvergleich nutzen.
 
Die Abwicklung eines Wechsels erfolgt meisten immer gleich: Nachdem Sie sich für ein entsprechendes Angebot entschieden haben, sollten Sie die geforderten Vertragsunterlagen dem Versicherer zukommen lassen. Dann erfolgt die vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllung des manchmal verlangten Gesundheitsformulars und dessen Zurückschicken an den Versicherer.

Webtipp: Vergleichen Sie PKV und GKV und finden Sie Ihre günstige Krankenversicherung

Haben Sie die verbindliche Aufnahmebestätigung bzw. die Versicherungspolice erhalten, dann können Sie der bisherigen Kasse kündigen– auf keinen Fall früher! Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen haben die Möglichkeit, zum Ende des übernächsten Kalendermonats zu kündigen.

Falls das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze in der letzten drei Jahre überschritten hat und auch in den nächsten Jahren überschreiten wird, kann man der gesetzlichen Krankenversicherung zum Jahresende kündigen. Der Versicherungswechsel kann nach einer Bestätigung der bisherigen Kasse termingerecht erfolgen.

Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, muss seinen Arbeitgeber über die Änderung informieren.